Anmeldung zur Teilnahme von Gemeinden an der e-card Fotoregistrierung für österreichische Staatsbürger

© SVCHier können Sie sich als Gemeinde oder Behörde für die e-card Fotoregistrierung für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger anmelden.

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Grundlagen für die Registrierung von Lichtbildern gem. § 31a Abs. 9 Schlussteil ASVG durch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister“

In den Schulungsunterlagen finden Sie alle Erklärungen zum e-card Fotoregistrierungsprozess.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kommunalnet.at/e-card

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SVC unter ecardfoto(at)svc.co.at gerne zur Verfügung.
 
Bitte geben Sie an, wie Sie die e-card Fotoregistrierung durchführen werden:*
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